1. Angebot
Die Spielgruppe findet jeweils Montag bis Freitag von 08.30-11.30 Uhr statt. In den Schulferien (Ferienplan Staufen) sowie an schulfreien Tagen findet keine Spielgruppe statt.
2. Gültigkeitsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen den Kunden und der Waldspielgruppe Vogelhüsli GmbH.
3. Vertragsabschluss
Mit der Unterzeichnung der Anmeldung bestätigt der Kunde die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde erklärt sich mit den rechtlichen Bedingungen der Waldspielgruppe Vogelhüsli GmbH einverstanden.
Das Vertragsverhältnis zwischen der Waldspielgruppe Vogelhüsli und dem Kunden entsteht durch Unterzeichnung der Anmeldung durch den Kunden.
4. Ausfälle / höhere Gewalt
Bei stürmischen Wetterbedingungen, tiefen Minusgraden oder Jagd werden die Eltern rechtzeitig informiert und die Spielgruppe findet an einem anderen Ort statt oder wird ganz abgesagt. Einzelne Ausfälle infolge höherer Gewalt werden nicht vergütet.
Fällt die Spielgruppe wegen Krankheit der Leiterin über längere Zeit aus, wird ein Ersatz eingesetzt. Einzelne Ausfälle infolge Krankheit der Spielgruppenleiterin werden nicht vergütet.
5. Tarife
Fr. 120.- pro Monat
Die Betreuungskosten werden jeweils für zwei Monate zusammen in Rechnung gestellt und sind im Voraus zu begleichen.
Bei Spielgruppenbesuch von Geschwistern oder Mehrfachbesuch wird ein Rabatt von Fr. 20.- pro Monat gewährt.
(Kind 1 = Fr. 120.-/ Kind 2 = Fr. 100.-)
6. Krankheit/ Abwesenheit
Bei Krankheit, Ferien oder sonstigen Abwesenheiten ist das Kind am Vorabend oder bis spätestens 8.00 Uhr am Morgen abzumelden. Bei fieberhaften Erkrankungen oder Magendarmgrippe etc. bitten wir Sie, Ihr Kind nicht in die Spielgruppe zu bringen. Bei Abwesenheit des Kindes/ Nichtteilnahme an der Spielgruppe wird kein Geld zurückerstattet.
7. Versicherung
Die Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung des Kindes ist Sache der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Die Kinder sind durch die Waldspielgruppe nicht versichert. Haftungsausschluss Die Waldspielgruppe Vogelhüsli GmbH übernimmt keinerlei Haftung, Fahrlässigkeit uneingeschränkt miteingeschlossen, für Sach-, Personen und sonstige Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung der Spielgruppentage. Auch insbesondere für verlorene oder beschädigte private Gegenstände kann keine Haftung übernommen werden.
8. Kinder mit speziellen Krankheiten/ Gebrechen
Die Eltern verpflichten sich, die Spielgruppenleiterin über spezielle Krankheiten und Gebrechen des Kindes aufzuklären. Die Eltern nehmen zur Kenntnis und akzeptieren, dass die Waldspielgruppe Vogelhüsli GmbH für Sach-, Personen und sonstige Vermögensschäden, welche insbesondere auf die Krankheit/ Gebrechen des Kindes zurückzuführen sind, keine Haftung übernimmt (vgl. Artikel 7). Die Verantwortung betreffend die Gesundheit des Kindes, insbesondere in Bezug auf die Krankheit/ das Gebrechen, verbleibt zu jeder Zeit bei den Eltern.
9. Vertragsdauer
Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 12 Monaten von August bis zum Juli des nächsten Jahres abgeschlossen (Schuljahr Staufen). Der Vertrag wird nicht automatisch verlängert. Für jedes weitere Jahr muss ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
10. Kündigung
Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten auf Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Anzahl der Spielgruppenplätze ist begrenzt. Diese werden nach Eingang der Anmeldungen reserviert, daher muss eine Kündigung auch dann erfolgen, wenn der Spielgruppenplatz Anfang des Spielgruppenjahres nicht angetreten/ besucht wird.
11. Änderungen / Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Waldspielgruppe Vogelhüsli GmbH behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen. Eine Information diesbezüglich erfolgt in geeigneter Form.
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Zwischen dem Kunden und der Waldspielgruppe Vogelhüsli GmbH ist das Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz der Waldspielgruppe Vogelhüsli GmbH, in Staufen, Schweiz.